Vertragsbedingungen für Solaranlagen-Installation und Service
Stand: März 2024
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Solarenergie Deutschland GmbH, Sonnenallee 123, 10365 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Planung, Lieferung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen sowie damit verbundene Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website und in Prospekten stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Durch die Übersendung einer Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung annehmen.
(3) Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den darin in Bezug genommenen Unterlagen.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den einschlägigen Normen und Vorschriften.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(4) Soweit erforderlich, beschafft der Auftragnehmer auf eigene Kosten die für die Durchführung der Arbeiten notwendigen behördlichen Genehmigungen.
(1) Der Auftraggeber hat die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen.
(2) Insbesondere hat der Auftraggeber:
(3) Verzögert sich die Durchführung der Arbeiten durch nicht ordnungsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers, so trägt dieser die dadurch entstehenden Mehrkosten.
(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt nach folgendem Zahlungsplan:
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
(3) Bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streik oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Lieferfristen entsprechend.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
(1) Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
(2) Die Abnahme erfolgt, wenn die Anlage fertiggestellt und betriebsbereit ist.
(3) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Anlage in Betrieb nimmt oder wenn er die Abnahme trotz Aufforderung nicht binnen angemessener Frist durchführt.
(4) Eine Abnahmeverweigerung ist nur bei wesentlichen Mängeln berechtigt.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die mangelfreie Beschaffenheit der Anlage.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme.
(3) Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
(4) Im Falle eines berechtigten Mangels kann der Auftraggeber zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(6) Soweit der Mangel auf der Verwendung von vom Auftraggeber beigestellten Materialien, von ihm erteilten Weisungen oder anderen von ihm zu vertretenden Umständen beruht, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(1) Für die gelieferten Komponenten gelten die jeweiligen Herstellergarantien.
(2) Der Auftragnehmer tritt seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller an den Auftraggeber ab.
(3) Die Geltendmachung von Herstellergarantien erfolgt direkt durch den Auftraggeber beim jeweiligen Hersteller.
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers.
(1) Die gelieferten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zur Rücknahme berechtigt.
(3) In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt dies ausdrücklich.
(1) Der Auftragnehmer bietet Wartungs- und Serviceleistungen zu gesondert zu vereinbarenden Bedingungen an.
(2) Wartungsarbeiten umfassen die regelmäßige Überprüfung, Reinigung und Instandhaltung der Anlage.
(3) Der Auftraggeber wird über erforderliche Wartungsarbeiten rechtzeitig informiert.
(4) Für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten wird ein Bereitschaftsdienst angeboten.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(3) Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen.
(1) Bei Streitigkeiten sollen die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung anstreben.
(2) Der Auftragnehmer nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
(3) Zuständige Schlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
(1) Der Auftragnehmer beachtet bei der Durchführung der Arbeiten alle einschlägigen Umweltbestimmungen.
(2) Anfallende Abfälle werden ordnungsgemäß entsorgt.
(3) Am Ende der Lebensdauer bietet der Auftragnehmer die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Anlage an.
(4) Alte Komponenten werden nach Möglichkeit dem Recycling zugeführt.
(1) Der Auftragnehmer unterhält eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung.
(2) Dem Auftraggeber wird empfohlen, die installierte Anlage in seine Gebäudeversicherung einzubeziehen.
(3) Für Schäden durch höhere Gewalt haftet der Auftragnehmer nicht.
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
(3) Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
(1) Bei Verträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu.
(2) Die Einzelheiten des Widerrufsrechts ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei individuell angefertigten Waren.
(1) Diese AGB treten mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.
(2) Frühere Versionen verlieren mit Inkrafttreten dieser AGB ihre Gültigkeit.
(3) Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website des Auftragnehmers einsehbar.
Solarenergie Deutschland GmbH
Sonnenallee 123
10365 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0) 30 12345678
E-Mail: [email protected]
Website: www.solyonaya-zubatka.com
Geschäftsführung: Max Müller
Handelsregister: Amtsgericht Berlin, HRB 123456
Umsatzsteuer-ID: DE123456789